Beim Sex sind zwei Punkte wichtig:
Dein Alter und die Beziehung zu der Person, mit der du Sex hast.
Hier siehst du, was erlaubt ist oder verboten:
Alter | 0-13 | 14-15 | 16-17 | 18-20 | Ab 21 |
0-13 | NEIN | NEIN | NEIN | NEIN | NEIN |
14-15 | NEIN | JA | JA | JA | NEIN |
16-17 | NEIN | JA | JA | JA | JA |
18-20 | NEIN | JA | JA | JA | JA |
Ab 21 | NEIN | NEIN | JA | JA | JA |
Wichtig ist immer, dass beide den Sex wollen.
Wenn eine Person nicht mag, ist der Sex verboten.
Keine Person darf dich zum Sex zwingen.
Du wohnst in einer Wohngruppe oder im Heim?
Dort darfst du unter 16 Jahren keinen Sex haben.
Sex zwischen diesen Personen ist verboten:
- Eltern und Kinder
- Stiefeltern und Kinder
- Lehrer oder Lehrerin mit Schüler oder Schülerin
- Betreuer oder Betreuerin mit Jugendlichen im Wohngruppe oder Jugendeinrichtung
- in der Ausbildung, bei der Arbeit oder im Praktikum darf dein Lehrer oder deine Lehrerin keinen Sex mit dir haben
- Wenn du in einer Familie lebst als Pflegekind, dürfen deine Pflegeeltern mit dir keinen Sex haben.
- Auch dein Vormund darf mit dir keinen Sex haben.
Keine dieser Personen darf dich zum Sex zwingen oder dazu überreden.
Hole dir dann bitte sofort Hilfe.
Info für Fachkräfte
Zu: „Du wohnst in einer Wohngruppe oder im Heim? Dort darfst du unter 16 Jahren keinen Sex haben.“
Auch wenn die gesetzliche Schutzaltersgrenze für sexuelle Handlungen bei 14 Jahren liegt, erlauben in der Praxis viele stationäre Jugendhilfeeinrichtungen sexuelle Handlungen bei den von ihnen betreuten Jugendlichen erst ab einem Alter von 16 Jahren (aufgrund des §180 StGB „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger“).