Ein Freund hat mir (16 Jahre alter Junge) erzählt: Man darf in Deutschland Mädchen an den Po fassen und man kann nicht bestraft werden. Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht.
Seit November 2016 gibt es ein neues Gesetz.
Vielleicht weiß dein Freund das noch nicht.

Jetzt steht im Gesetz:
Man darf keine andere Person „auf sexuelle Weise“ am Körper anfassen, wenn sie das nicht möchte.
„Auf sexuelle Weise“ heißt:
Die Berührung hat etwas mit Sex zu tun.
Oder die Berührung ist an einer intimen Stelle.
Zum Beispiel am Po, am Busen oder zwischen den Beinen.
Das nennt man dann „sexuelle Belästigung“.

Jeder Mensch darf selbst entscheiden, wie er angefasst wird.
Und jeder Mensch darf selbst entscheiden, wo er angefasst wird.
Das nennt man „sexuelle Selbst-Bestimmung“.
Das ist ein Recht für alle Menschen.
Jede Person, die dagegen verstößt, kann bestraft werden.

 

Info für Fachkräfte

Gemeint ist hier der § 184i StGB „Sexuelle Belästigung“. Er trat am 10.11.2016 in Kraft und besagt: „(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“