Meine ehemalige Betreuerin (22) und ich (16, Junge) sind verliebt. Freunde sagen: Das ist verboten. Stimmt das? Sie arbeitet jetzt in einer anderen Einrichtung

Was deine Freunde sagen, stimmt nur zum Teil.
Verliebt sein ist nie verboten.
Anders ist es mit körperlichem Kontakt.
Eine Betreuerin darf keinen Sex mit dir haben oder dich küssen.
Du bist ihr „Schutzbefohlener“ und du bist abhängig von ihr.
Wer dich schützen soll, darf nicht mit dir Sex haben.
Auch wenn du das möchtest.
Es ist verboten.

Anders ist es, wenn sie nicht mehr deine Betreuerin ist.
Dann ist es gesetzlich nicht verboten.
Wichtig ist:
Ihr beide müsst eine Beziehung wollen.
Ihr beide müsst den Körperkontakt wollen.
Wenn ihr beide tatsächlich das Gleiche wollt, ist das ok.
Manchmal ist es aber schwierig, zu wissen: Das will ich.
Manchmal will man jemanden glücklich machen.
Dann tut man Sachen, die man selbst nicht will.
Das ist manchmal schwierig zu unterscheiden.
Vielleicht kannst du mit jemand darüber sprechen und um Rat fragen.