Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen.
Es gilt vor allem in der Öffentlichkeit, d.h. außerhalb Deines Zuhauses.
Erwachsene dürfen Kindern und Jugendlichen dort manches nicht erlauben.
Wenn sie das doch tun, können die Erwachsenen bestraft werden.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen.
Was muss dir verboten werden?
Du darfst nach 23 Uhr nicht in Gaststätten sein.
Du darfst keine Glücksspiele machen, bei denen du Geld gewinnen kannst.
Du darfst keinen Alkohol trinken und nicht rauchen.
Du darfst keine Filme kaufen oder ausleihen, die nicht „freigegeben“ sind.
Für jeden Film gibt es ein Alter, ab dem der Film gesehen werden darf.
Das steht auf der Verpackung.
Diese Regeln gibt es auch für Spielekonsolen, Computer- und Handyspiele.
Wenn du mehr wissen willst, schau mal hier nach:
https://www.rosenheim.de/fileadmin/Dateien/Jugendamt/Jugendschutztabelle_01.pdf
Für Erwachsene: Das Gesetz gibt es in verschiedenen Sprachen für Jugendliche zu bestellen unter:
http://www.drei-w-verlag.de/shop/shop/juschg-tabelle-in-6-sprachen.html